Nur durch die Konzen­tration auf eine nicht zu große Zahl von Rechts­gebieten ist ein Anwalt heute noch in der Lage, seine Mandan­ten qualifi­ziert zu beraten und zu ver­treten.

Ich arbeite seit 1978 als Anwalt mit Schwer­punkten im Verwaltungs­recht und dem eng ver­wandten Sozial­recht, als Straf­ver­teidiger und im inter­natio­nalen Familien­recht. Seit 2002 besitze ich die Zusatz­qualifi­kation eines Fach­anwaltes für Ver­waltungs­recht.